Umsatzsteuer-Missbrauch

Im Rahmen der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung hat der EuGH als ungeschriebenes übergeordnetes Recht die durch das Unionsrecht gewährten „Vorteile“ des Steuerpflichtigen – Steuerbefreiung, Vorsteuerabzug, Steuerermäßigung – davon abhängig gemacht, dass keine Hinterziehung oder Missbrauch vorliegt. Seit der Entscheidung in der Rs. Italmoda – nationalgesetzlich umgesetzt durch § 25f UStG – scheint geklärt zu sein, dass der […]