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Steuersatz

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Vermietung von Bootsanliegeplätzen als Vermietung von Campingplätzen oder Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann. 

Weiterführende Literatur:

Anm. EU-UStB 2020, 7 – C-715/18 – Segler-Vereinigung Cuxhaven e.V.