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Land- und Forstwirtschaft

Die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft in der Umsatzsteuer löst vor allem dann Probleme aus, wenn die Pauschalierung gem. § 24 UStG betroffen ist. § 24 UStG steht vor allem in Verdacht mangelnder Unionsrechtskompatibilität. Darüber hinaus löst die Verknüpfung von Umsätzen durch einen Land- und Forstwirt an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer wegen des möglichen Vorsteuerüberhangs von 3,7 % beim Leistungsempfänger und der mangelnden Umsatzsteuerschuld beim Land- und Forstwirt stets die Frage nach einem Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO aus.

Weiterführende Literatur:

Aktuelle Rechtsentwicklungen im Umsatzsteuerrecht mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft, AgrB 2020, 77