Vorsteuer

Im Streit ist die Frage eines Vorsteuerabzugs durch einen Steuerpflichtigen, der zugunsten einer Gemeinde unentgeltlich Arbeiten zum Ausbau einer Gemeindestrasse durchführt. Bislang versagte die Verwaltung den Vorsteuerabzugs mangels direkter Zuordnung der Eingangsleistung zu steuerpflichtigen Ausgangsleistungen. Eine unentgeltliche Wertabgabe wurde konsequenterweise mangels Vorsteuerabzugsrechts ebenfalls verneint. Zwar hat der EuGH mittlerweile in der Rs. Mitteldeutsche Hartstein Industrie […]