Rechnung

Nur eine ordnungsgemäße Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Zwar ist die Rechnung nur formelle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Trotzdem entfaltet sie materielle Wirkung, da ohne deren Vorliegen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Geklärt ist mittlerweile, dass eine Rechnung mit Mängeln korrigiert werden kann und diese Korrektur sog. Ex-tunc-Wirkung besitzt. Die Ex-tunc-Wirkung erfährt ihre Grenze jedoch in […]