DATEVMagazin 24.3.2022: Wann ist es Freizeit?

Nicht jede rechtliche Entscheidung aus Brüssel hat hierzulande automatisch Akzeptanz gefunden.
Befreiung

Im Rahmen der Steuerbefreiungen zeigt sich ein hohes Umsetzungsdefizit der nationalen Regelungen zum Unionsrecht. Gegenwärtig sind hiervon vor allem Abgrenzungsschwierigkeiten im Bereich einer befreiten Bildungsleistung (§ 4 Nr. 21 und 22 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. I und j MwStSystRL) von solchen Tätigkeiten betroffen, die nach bisherigem nationalen Verständnis befreit waren. Grund hierfür ist […]