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BMG

Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage (BMG) betrifft die zentrale Frage, in welcher Höhe Umsatzsteuer tatsächlich anfallen kann. Dabei ist nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wann“ von entscheidender Bedeutung. Auf Vorlage des BFH musste sich der EuGH bereits zweimal mit der Frage auseinandersetzen, welchen Einfluss Ratenzahlungen bei bereits erbrachter Leistung auf den Zeitpunkt der Umsatzsteuer der anfallenden Umsatzsteuer haben kann. Betroffen ist das Verhältnis zwischen § 10 UStG und § 17 UStG.

Weiterführende Literatur:

Anm. EU-UStB 2019, … – Soll-Besteuerung trotz mangelnder Fälligkeit oder nicht unbedingt geschuldeten Entgelts, EuGH v. 29.11.2018 – Rs. C-548/17 – baumgarten sports & more GmbH 

EuGH, Urt. v. 28.10.2021, C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft mbH


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